Allgemeine Geschäftsbedingungen der BeA-HVV AG
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BeA-HVV AG sind in beiderseitigem Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Bestellers (nachfolgend auch "Kunde" oder "Besteller" genannt). Dies gilt auch dann, wenn der Lieferer Leistungen in Kenntnis widersprechender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden erbringt.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die allgemeinen Verkaufsbedingungen der BeA-HVV AG. Jede Abweichung von diesen Bedingungen ist nur nach schriftlicher Bestätigung der BeA-HVV AG verbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, technische Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen.
Alle Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Lieferanten verbindlich. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie insbesondere Zeichnungen, Lehren und Muster.
Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage des Auftragseinganges.
Der Versand erfolgt, sofern die Ware auf Lager ist, innerhalb von 2-3 Tagen nach Eingang der Bestellung. Angegebene Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind. Alle bestätigten Liefertermine gelten jedoch vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie in Fällen höherer Gewalt, bei Transportverzögerungen oder Betriebsstörungen in den Herstellerwerken. Schadenersatzansprüche, insbesondere Verzugsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferungen sind ausgeschlossen. Verspätete Lieferung berechtigt nicht zum Auftragsrücktritt. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.
Die Notierungen unserer Preislisten und Offerten sind freibleibend und ohne jede Verbindlichkeit für uns. Sie können jederzeit ohne vorherige Anzeige geändert oder annulliert werden.
Aufträge werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreisen oder zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet.
Alle Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung sind wir zur Anrechnung von Verzugszinsen berechtigt.
Nichteinhalten unserer Zahlungsbedingungen befreit uns von weiteren Lieferverpflichtungen, den Käufer aber nicht von seiner Annahmepflicht. Die Zurückhaltung oder Kürzung der Zahlung wegen irgendwelchen Bemängelungen, Ansprüchen oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen des Auftraggebers ist unzulässig.
Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, die nach pflichtmäßigen kaufmännischem Ermessen geeignet sind, seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so können wir bis zum Zeitpunkt seiner Leistung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung bei Gegenleistung verlangen.
Kommt der Besteller unserem berechtigten Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Kommt der Besteller mit einer Teilleistung in Rückstand, so können wir die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bedingt ist, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei nicht vermögensbedingtem Leistungsverzug können wir den Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist verlangen.
Der Versand erfolgt ab Werk per Post oder Camiontransport, sofern der Besteller nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht, ohne Verbindlichkeit für die billigste Versandart. Bei Lieferungen unter Fr. 650.00 stellen wir die Versandkosten in Rechnung. Ist vom Besteller ein Liefertermin angegeben, so wählen wir die Versandart, mit der uns die Einhaltung des Termins gesichert erscheint.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Platzzusendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf ihn über. Versandfertig gemeldete Ware hat der Käufer sofort abzurufen. Wird die Ware nicht rechtzeitig abgeholt, so wird für diese Ware die Rechnung erstellt. Etwaige Mehrkosten für nicht rechtzeitig abgerufene Waren fallen dem Käufer zur Last.
Für Lieferungen unter Fr. 25.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 10.00 erhoben. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sowie fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Gesamtauftragsmenge sind zulässig.
Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. Für Sonderanfertigungen können wir Vorauszahlung bis zu 50% des Lieferwertes bei Auftragserteilung berechnen. Die Auftragsbestätigung kann in diesen Fällen erst nach Zahlung dieser Sicherheit erfolgen. Gelieferte Waren können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung sind Rücklieferungen mit Teilgutschriften möglich. Es werden nur ganze Einheiten zurückgenommen, die sich in der Originalverpackung befinden und ungeöffnet sind. Das Material wird geprüft und muss sich in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand befinden.
Erfolgt die Rücksendung:
Innert 7 Tagen ab Auslieferung: CHF 50.- Bearbeitungsgebühr pro Auftrag werden belastet
Innert 3 Monaten: 50% des Auftragswertes pro Auftrag werden gutgeschrieben
Später als 3 Monate: keine Rücknahme
Bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Die BeA-HVV AG ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Bestellers im Eigentumsvorbehalts-Register eintragen zu lassen.
Wird die von uns gelieferte Ware veräußert bzw. mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Verbindung oder aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Lieferant – nach seiner Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferant unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden.
Eine Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller bei der Benutzung von Heftgeräten und Druckluftnaglern keine Original- bzw. vom Lieferant freigegebene Befestigungsmittel bzw. Ersatzteile verwendet. Entsprechendes gilt für Schäden, die durch Einwirkung chemischer Einflüsse auf die verwendenden Befestigungsmittel entstehen, sofern diese nach dem Vertrag nicht voraussehbar sind.
Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Abnehmer oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Lieferanten vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungs- arbeiten des Bestellers oder Dritter.
Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Auslieferung der Waren an den Besteller und beträgt 12 Monate.
Lässt der Lieferanten eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel behoben oder Ersatz geliefert zu haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Wartung der Handgeräte erfolgt in der BeA-HVV-Werkstatt in Mönchaltorf. Die Übernahme der Wartung setzt voraus, dass nur Originalersatzteile von dem Besteller verwendet werden. Weiter wird vorausgesetzt, dass der Besteller nur von uns gelieferte Nägel oder Klammern verwendet und eine sachgemäße Bedienung der Geräte vorgenommen wird. Bei Benützung fremder Nägel oder Klammern entfällt der Service und auch die Verpflichtung zur Lieferung von Ersatzteilen durch uns.
Wartung und Reparaturen an Handgeräten werden zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisen berechnet. Gewährleistungsansprüche gemäß Ziffer 8 bleiben hiervon ausgeschlossen.
An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferant Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne Einwilligung des Lieferant anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an ihn zurückzusenden.
Werden bei der Anfertigung der Ware nach Zeichnung, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt dieser dem Lieferant von sämtlichen Ansprüchen frei.
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglichen Pflichten wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner Erfüllungsgehilfen gehaftet, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, sowie beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt, den Besteller gegen Schäden abzusichern, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Ansprüche wegen Körperschäden und Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Die Angestellten der BeA-HVV AG verkaufen Geräte, Klammern, Nägel und HVV-Holzverbinder nach bestem Wissen und Gewissen. Die BeA-HVV AG lehnt jedoch jegliche Haftung für die gehefteten oder genagelten Gegenstände ab. Unfälle die mit BeA-Geräten erfolgen, können uns ebenfalls nicht zu Last gelegt werden.
Ereignisse höherer Gewalt, Brandausbruch, Betriebsstörungen, Arbeitsausstand sowohl bei uns als auch bei unseren Unterlieferanten, Mangel an Roh-, Brennstoffen bzw. elektrischer Energie, Mobilmachung, Kriegsfall usw., ferner Devisenrestriktionen, Abwertungen und Entwertungen von Währungen oder andere staatliche Eingriffe ins Wirtschaftsleben berechtigen uns, von den Lieferverpflichtungen je nach Umfang der Zwangslage ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass ein Anspruch seitens des Auftraggebers auf Entschädigung geltend gemacht werden kann. Klauseln, Bedingungen oder Vorbehalte des Bestellers, die mit dem Erwähntem im Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarungen von uns ausdrücklich anerkannt werden.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist 8610 Uster. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
Mönchaltorf, Januar 2020